Das Gericht hat den Streitwert für den „Fotoklau“, also die unberechtigte Nutzung eines Bildes, auf 3.000,- EUR begrenzt.
Streitwert für „Fotoklau“ – OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11
Veröffentlicht in: Urheberrecht, Zusammengefasste und kommentierte Urteile und Entscheidungen
– Geschrieben am 28.11.2011
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