Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.06.2018, Az. 15 W 27/18

In seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, dass die DSGVO die journalistische Veröffentlichung von Bild-Erzeugnissen nicht beschränkt. Das Gericht führte hierzu aus, dass „Artikel 85 DS-GVO nationale Gesetze mit Abweichungen von der DS-GVO zugunsten der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken erlaubt.“

About Stefan Dzierzenga

Stefan Dzierzenga ist seit 2003 selbstständiger Rechtsanwalt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts; weitere Schwerpunkte im Versicherungs- und Verkehrsrecht.