Gültigkeitsbegrenzung von Gutscheinen in AGB unwirksam – LG München I, Urteil vom 05.04.2007, Az. 12 O 22084/06

§§ 195, 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 807 BGB
Nach dieser Entscheidung des LG München ist eine Gültigkeitsbegrenzung von Gutscheinen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein Jahr grundsätzlich unwirksam. Es gilt dann weiterhin die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB.

About Norbert Dzierzenga

Norbert Dzierzenga ist der Gründer der Kanzlei und blickt auf viele Jahre als Experte für Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht zurück. Seit seinem Ausscheiden aus der Kanzlei ist er überwiegend im Ausland und forscht über Intellectual Property. Er steht der Kanzlei als Berater weiter zur Verfügung.