Bei einem Verkehrsunfall werden sämtliche Schadensposten nach der Haftungsquote ersetzt. Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass auch die Gutachterkosten hierzu zählen.
Gutachterkosten gehören zu ersetzbaren Schadensposten – BGH, Urteile vom 07.02.2012, Az. VI ZR 133/11 und 249/11
Veröffentlicht in: Verkehr, Zusammengefasste und kommentierte Urteile und Entscheidungen
– Geschrieben am 11.02.2012
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