Abmahnung wegen unberechtigten Filesharings von Musiktiteln oder Filmen

Das Anwaltsbüro Dzierzenga berät seit über 15 Jahren Künstler und Firmen aus der Musikbranche. Wir haben jahrelang z.B. Roadrunner und die EMI beraten und gerichtlich wie außergerichtlich vertreten, VIVA beraten, das Bizarre Festival und die PopKomm juristisch mitgestaltet und namhafte in- und ausländische Künstler, z.B. Queen, vor Gericht vertreten.

Auch wir sind im Auftrag von Musikfirmen oder Künstlern gegen die illegale Verwertung von Musik vorgegangen, ob per Abmahnung oder gerichtlich. Jedoch haben wir gewerbliche Anbieter verfolgt, nicht aber die Privatpersonen, die neuerdings ins Visier von Anwaltskanzleien geraten sind, welche hiermit eine nahezu unerschöpfliche Geldquelle entdeckt haben. Für das Jahr 2010 sind nach einer Hochrechnung des Vereins gegen den Abmahnwahn 575.000 Abmahnungen an Rechtsverletzer gegangen, die ein Forderungsvolumen von 472 Mio. € auslösten.

Wir halten diese Entwicklung für verfehlt: Entgegen der massiven Propaganda der Profiteure nützt sie nicht den Urhebern, sondern macht Kasse bei Anwälten und Musikmultis; denn wo kommt denn wirklich einmal ein Cent aus einer Abmahnung beim Urheber an??? Wir beraten auch Privatpersonen, denen urheberrechtliche Verstöße vorgeworfen werden. Allgemein können wir aus unserer erfolgreichen anwaltlichen Beratung folgende Hinweise geben:

  1. Wenn Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sind, nehmen Sie sich einen kompetenten Anwalt: Sie können die Konsequenzen nicht ohne fachlichen Rat einschätzen.
  2. Nehmen Sie sich einen im Urheberrecht erfahrenen Anwalt: Das Urheberrecht ist eine Spezialmaterie, die nicht Gegenstand der allgemeinen juristischen Ausbildung ist. Hier kann man viele Fehler machen!
  3. Rufen Sie beim Anwalt an und fragen nach, wieviel die Beratung und Vertretung kostet. Fragen Sie, ob der Anwalt Erfahrung im Urheberrecht hat.
  4. Handeln Sie mit Ihrem Anwalt eine Pauschale für die außergerichtliche Beratung aus, die bei 1 bis 5 abgemahnten Titeln nicht über 200 € plus MWSt. liegen sollte. Beachten Sie, dass die zeitliche Inanspruchnahme des Anwaltes per Telefon, Mail oder in persönlichen Gesprächen den Preis nach oben treiben kann („Zeit ist Geld“): Ein Informationsgespräch ist in der Regel ausreichend.
  5. Sagen Sie Ihrem Anwalt die Wahrheit: alles andere ist kontraproduktiv und verringert Ihre Chancen. Wir legen das Mandat sofort nieder, wenn wir bemerken, dass ein Mandant uns belügt.

Keiner der von uns beratenen Abmahnungsfälle von Privatpersonen ging bislang (November 2012) vor Gericht! Das spart Zeit, Nerven und Kosten!

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Über den Autor

Norbert Dzierzenga ist der Gründer der Kanzlei und blickt auf viele Jahre als Experte für Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht zurück. Seit seinem Ausscheiden aus der Kanzlei ist er überwiegend im Ausland und forscht über Intellectual Property. Er steht der Kanzlei als Berater weiter zur Verfügung.