Streitwert für „Fotoklau“ – OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11

Das Gericht hat den Streitwert für den „Fotoklau“, also die unberechtigte Nutzung eines Bildes, auf 3.000,- EUR begrenzt.

About Norbert Dzierzenga

Norbert Dzierzenga ist der Gründer der Kanzlei und blickt auf viele Jahre als Experte für Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht zurück. Seit seinem Ausscheiden aus der Kanzlei ist er überwiegend im Ausland und forscht über Intellectual Property. Er steht der Kanzlei als Berater weiter zur Verfügung.