Ungebetene Zusendung von E-Mails zu Werbezwecken – AG München, Urteil vom 08.07.2009, Az. 161 C 6412/09

Die ungebetene Zusendung von E-Mails zu Werbezwecken stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Dem Empfänger steht daher ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 I, 1004 BGB zu.

Auf ein Einverständnis kann bei Werbe-E-Mails auch nicht geschlossen werden, wenn es sich um einen Autoresponder handelt. Darauf könne nur geschlossen werden, wenn es sich um eine Anfrage des Empfängers nach einer Dienstleistung der Versenderin gehandelt hätte.

About Norbert Dzierzenga

Norbert Dzierzenga ist der Gründer der Kanzlei und blickt auf viele Jahre als Experte für Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht zurück. Seit seinem Ausscheiden aus der Kanzlei ist er überwiegend im Ausland und forscht über Intellectual Property. Er steht der Kanzlei als Berater weiter zur Verfügung.